Unternehmensgründung
Unternehmensgründung
Seit dem 10. März 2025 habt ihr die Möglichkeit, euer eigenes Unternehmen in unserem Schulstaat zu gründen. Nutzt diese Chance, um eure Ideen zu verwirklichen, kreative Geschäftsmodelle zu entwickeln und die Wirtschaft unseres Staates aktiv mitzugestalten. Die Unternehmensgründung ist bis zum 31. März 2025 möglich.
Ihr braucht noch eine Idee? Wie wäre es mit einer Eisdiele, einer Burger-Bar oder einem Café, um eure Mitschüler mit leckerem Essen zu versorgen? Vielleicht interessiert ihr euch eher für Unterhaltung und möchtet ein Kino, einen Gaming-Room oder sogar einen Escape Room eröffnen? Oder ihr bietet mit einem Tattoo- oder Nagelstudio, einer T-Shirt-Druckerei oder einer Werbeagentur spannende Dienstleistungen an.
Eine vollständige Liste mit vielen weiteren Unternehmensvorschlägen findet ihr im Folgenden. Das erste Formular für die Gründung ist ebenfalls beigefügt. Bitte tragt euch außerdem in die Liste am Schwarzen Brett ein, um eure Gründung offiziell anzumelden.
FAQ
Kann man gefeuert werden?
Ja, jedoch nur aus triftigem Grund. Solltet ihr gefeuert werden, könnt ihr danach über das Arbeitsamt einen neuen Job finden.
Wie kann ich einen Raum aussuchen?
Die Räume werden durch den SaS-Kurs zugeteilt. Ihr könnt Wünsche auf die Rückseite des Zettels zur Unternehmensgründung (der Zettel, der abgegeben wird) schreiben. Bitte habt Verständnis, dass aus Planungsgründen nicht alle Wünsche erfüllt werden können.
Muss man die benötigten technischen Geräte selbst mitbringen?
Was mitzubringen ist und was schon vorhanden ist, erklären wir euch bei der Inhaberschulung genauer. Rechnet jedoch damit, dass ihr die Geräte selbst mitbringen müsst.
Wie kommt man an benötigte Lebensmittel/Produkte?
Es wird ein Warenlager geben, das den Großteil der Produkte auf Bestellung besorgen kann. Der Bestellprozess wird bei der Inhaberschulung genauer erläutert.
Wie entscheide ich mich für eine Mitarbeiteranzahl?
Diese könnt ihr selbst frei wählen. Überlegt euch dazu, dass ihr alle Positionen in eurem Unternehmen in mehreren Schichten besetzen müsst. Denkt auch daran, dass ihr alle Mitarbeiter bezahlen müsst!
Dürfen die Preise selbst festgelegt werden?
Ja, dürfen sie. Beachtet dabei den Wechselkurs (6 Plancken entsprechen 1 Euro).
Welchen Anteil der Einnahmen darf man behalten?
Das, was nach Bezahlung aller Mitarbeiter und Steuern noch übrig ist, ist euer Gewinn.
Was passiert, wenn das Unternehmen pleite geht?
Es werden dann sowohl für die Mitarbeiter, als auch für die Arbeitgeber mithilfe der Arbeitsagentur neue Arbeitsplätze gesucht.
Wie funktionieren die Steuerabgaben?
Dazu bekommt ihr bei der Inhaberschulung genauere Informationen.
Wann wird die Inhaberschulung stattfinden?
Sie findet nach Abschluss der Unternehmensgründung statt, der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Gibt es einen Mindestlohn?
Ja, es gibt einen verpflichtenden Mindestlohn. Dieser wird noch bekannt gegeben.
Darf man Werbung für sein Unternehmen machen?
Ja, mit Beginn der Projekttage Schule als Staat ist dies erlaubt.